Doppisches Haushaltsrecht im Land Brandenburg

Mit Wirkung vom 01. Januar 2008 ist die neue Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (KVerf) sowie die am 22. Februar 2008 bekannt gemachte doppische kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) in Kraft getreten. Damit verfügen die Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise über Rechtssicherheit beim Umstieg von der Kameralistik auf die Doppik. Wie im Vorfeld stets propagiert, lässt das Kommunalverfassungsrecht nur den Umstieg auf den Rechnungsstil der Doppik zu. Bis zum Jahr 2011 müssen alle Kommunen im Land den Übergang gemeistert haben. Das neue Haushalts- und Kassenrecht ist in einem gemeinsamen Projekt von Ministerium des Innern, Spitzenverbänden und Modellkommunen sowie einigen Unterarbeitsgruppen zu Spezialbereichen entstanden. Der Fachverband war dabei für die UARG Kassenwesen federführend tätig.

Die neue KomHKV finden Sie auf der Internetseite des Innenministeriums unter www.doppik-kom.brandenburg.de.

Vollstreckungsrecht im Land Brandenburg

Das Vollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbbg)
Mit Wirkung zum 01.09.2013 trat das neue Vollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg) in Kraft. Für Vollstreckungsfälle, die vor dem 01.09.2013 an die Vollstreckungsstellen übergeben wurden, ist das bis dahin geltenden VwVGBbg anzuwenden.
VwVGBbg ab 01_09_2013
VwVGBbg bis 01_09_2013

Die Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (Brandenburgische Kostenordnung – BbgKostO)
Ebenfalls mit Wirkung zum 01.09.2013 trat die neue Kostenordnung zum VwVGBbg in Kraft. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass für Vollstreckungsfälle, die vor dem 01.09.2013 an die Vollstreckungsstellen übergeben wurden, die bis zum 01.09.2013 geltende BbgKostO anzuwenden ist.
BbgKostO ab 01_09_2013
BbgKostO bis 01_09_2013