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Datum/Zeit
Date(s) - 11/02/2019
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Stadtverwaltung Teltow

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Abnahme von Vermögensauskünften nach § 284 AO durch brandenburgische Vollstreckungsbehörden

Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung mussten auch die kommunalen Vollstreckungsbehörden in Brandenburg das neu geregelte Verfahren zur Abnahme von Vermögensauskünften seit 2013 in die tägliche Arbeitspraxis integrieren.

Auch wenn seit Inkrafttreten der Reform inzwischen über fünf Jahre vergangen sind, führen nach wie vor nicht alle Vollstreckungsbehörden in Brandenburg das Verfahren nach § 284 AO durch. Die Behörden, die das Verfahren durchführen, sehen sich in der Praxis immer wieder mit Problemen konfrontiert. Daher vermittelt das Seminar unter Zugrundelegung der gesetzlichen Regelungen und unter Beachtung aktueller Rechtsprechung den Ablauf des Verfahrens von der Ladung bis zur Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis. Hierbei wird neben der Darstellung der rechtlichen Besonderheiten besonderer Wert auf eine praxisnahe Darstellung der Verfahrensabläufe gelegt.

Seminarinhalte:
– gesetzliche Grundlagen (VwVGBbg, AO, ZPO)
– Ablauf des Verfahrens zur Abnahme von Vermögensauskünften
– Organisation des Verfahrens zur Abnahme von Vermögensauskünften und Integration in die tägliche Arbeitspraxis
– Umgang mit Aufträgen dritter Gläubiger zur Abnahme von Vermögensauskünften (speziell rbb) sowie Ersuchen um Abnahme der Vermögensauskunft gegenüber anderen Vollstreckungsbehörden
– Erstellung von Vermögensverzeichnissen
– Anordnung zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis und Datenübermittlung
– Umgang mit Einwendungen gegen die Ladung und die Eintragungsanordnung
– Beantragung von Haftbefehlen und anschließende Beauftragung der Vollstreckung durch die Gerichtsvollzieher
– Diskussion mit den Teilnehmern

Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen aus Vollstreckungsbehörden und anderen Behörden, Körperschaften Eigenbetrieben und Zweckverbänden, die mit der Vorbereitung oder Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen befasst sind, aber auch Führungskräfte im Bereich Kasse/Vollstreckung/Kämmerei und Mitarbeiter von Rechnungsprüfungsämtern

Leitung des Seminars:
Steffen Wenzek, Leiter Amt für Ordnung und Sicherheit in der Stadt Frankfurt (Oder)

Abnahme von Vermögensauskünften nach § 284 AO durch brandenburgische Vollstreckungsbehörden

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