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Datum/Zeit
Date(s) - 16/10/2017
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Amtsverwaltung Britz-Chorin Oderberg

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Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung mussten auch die kommunalen Vollstreckungsbehörden in Brandenburg das neu geregelte Verfahren zur Abnahme von Vermögensauskünften in die tägliche Arbeitspraxis integrieren.

Nach wie vor führen nicht alle Vollstreckungsbehörden in Brandenburg das Verfahren nach § 284 AO durch. Daher vermittelt das Seminar unter Zugrundelegung der gesetzlichen Regelungen den Ablauf des Verfahrens von der Ladung bis zur Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis. Hierbei wird besonderer Wert auf eine praxisnahe Darstellung der Verfahrensabläufe gelegt.

Seminarinhalte:
– gesetzliche Grundlagen (VwVGBbg, AO, ZPO)
– Ablauf des Verfahrens zur Abnahme von Vermögensauskünften
– Organisation des Verfahrens zur Abnahme von Vermögensauskünften und Integration in die tägliche Arbeitspraxis
– Umgang mit Aufträgen dritter Gläubiger zur Abnahme von Vermögensauskünften
– Erstellung von Vermögensverzeichnissen
– Anordnung zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
– Umgang mit Einwendungen gegen die Ladung und die Eintragungsanordnung
– Beantragung von Haftbefehlen und anschließende Beauftragung der Vollstreckung durch die Gerichtsvollzieher
– aktuelle Rechtsprechung (z.B. “entschuldigtes” Nichterscheinen zum Termin)
– Diskussion mit den Teilnehmern

Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen aus Vollstreckungsbehörden und anderen Behörden, Körperschaften Eigenbetrieben und Zweckverbänden, die mit der Vorbereitung oder Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen befasst sind, aber auch Führungskräfte im Bereich Kasse/Vollstreckung/Kämmerei und Mitarbeiter von Rechnungsprüfungsämtern

Leitung des Seminars:
Steffen Wenzek, Kassenverwalter der Stadt Frankfurt (Oder)

Abnahme von Vermögensauskünften nach § 284 AO

Buchung

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