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Datum/Zeit
Date(s) - 11/02/2026
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin

Kategorien


Seminarziel

Die Ermittlung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Vollstreckungsschuldners sind elementare Voraussetzung für eine erfolgreiche Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen. Eine Möglichkeit zur Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse stellt die Abnahme der Vermögensauskunft nach § 284 Abgabenordnung (AO) dar.

Das Seminar vermittelt unter Zugrundelegung der gesetzlichen Regelungen den Ablauf des Verfahrens von der Ladung bis zur Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis, den Umgang mit Informationen aus dem Vermögensverzeichnisregister und dem Schuldnerverzeichnis sowie die Integration des Verfahrens in die täglichen Arbeitsprozesse.

Seminarinhalte

  • Sinn und Zweck des Verfahrens
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Das Vermögensverzeichnis / das Schuldnerverzeichnis
  • Auskunftspflichtige Personen
  • Ablauf des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft nach § 284 AO
  • Erforderliche organisatorische Voraussetzungen

Termin

11.02.2026

Beginn: 9:00 Uhr
Ende:   16:00 Uhr

Zielgruppe

Neu- und Quereinsteiger, aber auch langjährige Mitarbeiter aus Vollstreckungsbehörden (Innen- und Außendienst) und anderen Behörden, die mit der Vorbereitung oder Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen nach dem VwVGBbg befasst sind.

Dozent

Herr Steffen Wenzek

BB/1/2026 Abnahme von Vermögensauskünften nach § 284 AO durch die kommunalen Vollstreckungsbehörden in Brandenburg

Buchung

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