Datum/Zeit
Date(s) - 24/06/2025
8:00 - 15:00
Veranstaltungsort
Stadtverwaltung Teltow
Kategorien
Seminarinhalt
Für jede Kommune ist es wichtig, offene Forderungen möglichst zeitnah zu vollstrecken. Das gilt natürlich auch, wenn es darum geht, sog. „öffentliche Grundstückslasten“ (z. B. Grundsteuern, Erschließungsbeiträge, Kanal- und Wasseranschlussbeiträge, Grundstücksanschlusskosten, Straßenanliegerbeiträge) zu vollstrecken. Dabei kann es sich schnell um Summen handeln, die im vier- oder sogar fünfstelligen Bereich liegen. In der Immobiliarvollstreckung hat die Gemeinde bei diesen Forderungen zwei (bei den Grundsteuern) bzw. vier Jahre Zeit, um sie erfolgreich durchzusetzen. Verpasst es die Gemeinde, innerhalb dieser Zeitspanne einen Antrag auf Zwangsversteigerung zu stellen oder einem bereits für einen Dritten angeordneten Verfahren rechtzeitig beizutreten, ist dies in aller Regel mit einem Forderungsverlust gleichzusetzen.
Im Seminar wird der Ablauf eines Zwangsversteigerungsverfahrens vom Antrag über die Anmeldung bis zum Zuschlag und darüber hinaus, nämlich bis zur Erlösverteilung vorgestellt.
Themenschwerpunkte:
- Rangklassen des ZVG
- Antrag der Gemeinde und Anordnung des Verfahrens
- Schuldnerschutz und Einstweilige Einstellung
- Anmeldung und geringstes Gebot
- Der Versteigerungstermin
- Der Zuschlag
- Erlösverteilung und Abwicklung
- Kosten des Verfahrens
Termin
24.06.2025
Beginn: 8:00 Uhr
Ende: 15:00 Uhr
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen aus Volltreckungsbehörden und anderen Behörden, die mit der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen befasst sind.
Dozent
Prof. Dipl.-Rpfl. Rainer Goldbach – Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin