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Datum/Zeit
Date(s) - 25/09/2019
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Stadtverwaltung Neuruppin

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Die europäische Datenschutz-Grundverordnung – Datenschutz in der Verwaltungsvollstreckung

Die täglichen Handlungen der Vollstreckungsbehörden sind mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden. Die Beitreibung von Forderungen setzt voraus, dass sich die Vollstreckungsbehörden die für die Betreibung erforderlichen personenbezogenen Daten der Vollstreckungsschuldnerinnen und -schuldner Beschaffen und ihre Vollstreckungsmaßnahmen daran ausrichten. Dabei können sich die Vollstreckungsbehörden umfassenden Ermittlungsbefugnissen bedienen. Aber diese Befugnisse sind zum einen nicht grenzenlos und zum anderen müssen sich auch Vollstreckungsschuldnerinnen und -schuldner auf eine sichere Verarbeitung ihrer Daten verlassen können. Befugnisse verpflichten! Doch wer sieht bei der Vielzahl an datenschutzrechtlichen Regelungen und Anforderungen noch durch? Welche Daten dürfen in welcher Art und Weise verarbeitet werden? Welche Informationen müssen den Schuldnerinnen und Schuldnern vorher erteilt und wann kann darauf verzichtet werden? Wer hat einen Überblick darüber, was die komfortablen Fachanwendungen mit den Daten der betroffenen Personen machen? Sind diese tatsächlich sicher gespeichert oder muss man mit einer sogenannte Datenpanne rechnen?

Die Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679, DSGVO) hat seit ihrem Wirksamwerden am 25. Mai 2018 mit ihren 99 Artikeln, 173 Erwägungsgründen, den ergänzenden oder ausführenden nationalen Rechtsvorschriften und unzähligen Meinungen der Gelehrten und Expertinnen bzw. Experten viele Fragen aufgeworfen, jedoch bleibt eine Frage klar beantwortet: Die Verantwortung für die rechtmäßige und ordnungsgemäße Verarbeitung der Daten und die Beantwortung der damit verbundenen Fragen des Datenschutzes liegt bei den Vollstreckungsbehörden und bei den Vollstreckungsdienstkräften sowie den sonstigen mit der Aufgabenerfüllung betrauten Beschäftigten. Umso mehr sollte sich jede Person, die mit solchen Verarbeitungstätigkeiten betraut ist, einen Überblick verschaffen, welche Anforderungen gestellt sind, um einen rechtskonformen Verwaltungsablauf gewährleisten zu können und unangenehme Folgen gerade in dem Spannungsfeld der behördlichen Eingriffsverwaltung zu vermeiden.

Inhalte
– Die DSGVO – Hintergründe, Wirkung, Aufbau und Vereinbarkeit mit dem nationalen Recht
– Grundsätze des Datenschutzes – unabdingbare rechtliche Anforderungen
– Verarbeitungstätigkeiten im Vollstreckungskontext
Datenschutzrechtliche Einordnung und Abgrenzung der Vollstreckung in der Gesamtverwaltung,
Der Lebenszyklus personenbezogener Daten in der Vollstreckung,
Formen und Folgen der Informationsbeschaffung,
Speicherung und Transport personenbezogener Daten,
Offenlegung gegenüber Dritten,
Zweckänderung für Vollstreckungs- und anderen Handlungen,
– Vorgaben für (automatisierte) Verarbeitungsprozesse und Sicherheit in der Verarbeitungstätigkeit
– Raum für Diskussion eigener Problemfälle (Fallbesprechungen, Vertiefung)

Referent:
Theodor Kubusch, Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragter der Stadt Cottbus/Chóśebuz

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung – Datenschutz in der Verwaltungsvollstreckung

Buchung

Die Veranstaltung ist ausgebucht.