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Datum/Zeit
Date(s) - 20/04/2016
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Stadtverwaltung Luckau

Kategorien


Die Bearbeitung von Insolvenzverfahren stellt nach wie vor einen wesentlichen Teil in der Aufgabenerledigung der kommunalen Vollstreckungsbehörden dar.
Geringe Befriedigungsaussichten, Masselosigkeit und drohende Anfechtungen stellen die Mitarbeiter vor immer neue Herausforderungen. Ein rechtssicherer Umgang mit dem Insolvenzrecht ist daher zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Geltendmachung und Durchsetzung von kommunalen Ansprüchen. Das Seminar bietet einen Überblick von der korrekten Anmeldung, bis hin zur Durchsetzung von Absonderungsrechten und Masseforderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter. Selbstverständlich werden die Änderungen des Insolvenzrechtes aufgrund der II. Stufe der Insolvenzrechtsreform (ab 01.07.2014) berücksichtigt.

Inhalte:
– Verhalten der Vollstreckungsbehörde bei Kenntnis über eröffnete Insolvenzverfahren (Einstellung des Vollstreckungsverfahrens, Einbeziehung dritter Gläubiger sowie der Fachbereiche, usw.)
– Verhalten bei massearmen bzw. masselosen Verfahren (einschl. Abweisung mangels Masse, Einstellung wegen Masselosigkeit, Anzeige Masseunzulänglichkeit)
– Anmeldung/Nachmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren,
– richtiges Verhalten im Falle des Bestreitens von angemeldeten Forderungen,
– Geltendmachung von Absonderungsrechten,
– Bearbeitung von Anfechtungssachverhalten,
– Regelungen zum internen organisatorischen und buchhalterischen Umgang mit Insolvenz-, Masse- und Neuforderungen.

Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen (auch Neueinsteiger) aus Vollstreckungsbehörden und anderen Behörden, Körperschaften, Eigenbetrieben und Zweckverbänden, die mit der Vorbereitung oder Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen befasst sind, aber auch Führungskräfte im Bereich Kasse/Vollstreckung/Kämmerei und Mitarbeiter von Rechnungsprüfungsämtern

Leitung des Seminars:
Steffen Wenzek, Kassenverwalter der Stadt Frankfurt (Oder)

„Insolvenzrecht“

Buchung

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