Am 15. September 2025 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil II, die Verordnung zur Änderung der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg verkündet. 

Bitte beachten Sie, dass die angepassten Gebührenhöhen und die geänderten sowie neu eingeführten Regelungen bereits am 16. September 2025 in Kraft getreten sind. Neu aufgenommen wurde unter anderem ein Wegegeld für Dienstreisen und Dienstgänge der Vollstreckungsdienstkräfte (§ 15 Abs. 1 BbgKostO n. F.). Darüber hinaus wurde die Regelung zur Erhebung und Entstehung der Grundgebühr verändert.

Die entsprechende Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Brandenburg ist abrufbar über https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/detail?id=11137

Durch das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) wurde den Spitzenverbänden und uns die finale Begründung zur Verordnung zur Verfügung gestellt. Darin wurden die Änderungen in der BbgKostO erläutert.

Begründung BbgKostO

Da auch diese Erläuterungen viele praktische Fragestellungen nicht aufklären können, sind wir um einen Gesprächstermin mit dem MIK bemüht. Wir werden anschließend ausführlicher auf die Änderungen eingehen und dazu informieren.

Brandenburgische Kostenordnung geändert
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