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Datum/Zeit
Date(s) - 03/05/2017
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Amtsverwaltung Britz-Chorin Oderberg

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“Die Praxis der Lohnpfändung für Gläubiger”

Im Falle des Vorhandenseins von pfändbaren Beträgen stellt die Lohnpfändung neben der Kontopfändung die effektivste Form des Forderungseinzuges dar. Nach Schätzungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes werden jedoch ¾ aller Lohnpfändungen fehlerhaft berechnet. Die Gläubiger müssen deshalb prüfen können, ob der Arbeitgeber den pfändbaren Betrag richtig ermittelt hat und welche unterhaltsberechtigten Personen dabei zu berücksichtigen sind. Was ist zu beachten, wenn mehrere Gläubiger Ansprüche stellen?

Neben der praktischen Berechnung an Beispielen wird in diesem Seminar auch auf die rechtlichen Aspekte eingegangen. Den Gläubigern werden zahlreiche Möglichkeiten aufgezeigt, durch Ausschöpfung der gesetzlichen Vorgaben Einfluss auf die Höhe des pfändbaren Betrages zu nehmen.

Profitieren Sie von der langjährigen Praxiserfahrung der Dozentin Frau Christine Kalmeier, die sie an Hand von Fallbeispielen und Musterschreiben an Sie weitergibt. Konkrete Fragen und Problemfälle können bis zwei Wochen vor Seminarbeginn eingereicht werden.

Inhalte:
♦ Antrag, Durchführung und Rechtswirkungen der Lohnpfändung
♦ Unpfändbare Teile des Arbeitseinkommens
♦ Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens mit Sonderfällen, Zusammenrechnung, Nachzahlungen, Lohnsteuerjahresausgleich, Abfindungen
♦ Ermittlung der unterhaltsberechtigten Personen, Auswirkungen der teilweisen Berücksichtigung von unterhaltsberechtigen Personen
♦ Informationen aus der Drittschuldnererklärung, Drittschuldnerklage
♦ Zusammentreffen von Pfändungen, Abtretungen, Aufrechnungen und Unterhaltspfändungen
♦ Hinweise für den Gläubiger: Durchsetzung von Deliktsforderungen, verschleiertes Arbeitseinkommen, ungünstige Steuerklasse
♦ Praktische Bearbeitung einer Pfändung, Behandlung der Probleme der Teilnehmer/innen

Zielgruppe:
Beschäftigte der Kommunalkassen, die mit dem Einzug von Forderungen beauftragt sind sowie Vollstreckungsbehörden

Leitung:
Frau Christine Kalmeier ist seit 1993 als Sachbearbeiterin für Pfändungen, Abtretungen, Aufrechnungen und Insolvenzverfahren im Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt. Seit 2006 vertritt Frau Kalmeier zusätzlich öffentlich-rechtliche sowie privatrechtliche Forderungen des Landesbesoldungsamtes M-V als Gläubiger.

Bitte bringen Sie mit: Taschenrechner

Tagesseminar “Die Praxis der Lohnpfändung für Gläubiger”

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