Datum/Zeit
Date(s) - 23/09/2019
9:00 - 16:00
Veranstaltungsort
Stadtverwaltung Potsdam
Kategorien
Volle Aktenschränke und umfangreiche Dateien mit Altforderungen sind keine Seltenheit. Nicht immer ist das Ausbuchen notleidender Forderungen und deren Verfolgung als Niederschlagungsfälle der richtige Weg. Die kommunale Doppik und die in der Abgabenordnung vollzogene Gesetzesänderung schaffen neue Wege und Lösungen. Das Seminar zeigt diese, insbes. wann eine Niederschlagung gerechtfertigt ist und wann eine Forderung ausgebucht werden kann. Es beantwortet die Fragen der Teilnehmer und ermöglicht deren Erfahrungsaustausch.
Schwerpunkte:
• Die rechtlichen Grundlagen für eine Niederschlagung
• Das Niederschlagungswesen an praktischen Beispielen erklärt
• Die gesetzliche Änderung des § 261 der Abgabenordnung
• Definition „befristete und unbefristete Niederschlagung“, ihr Ursprung und die Möglichkeit, hierauf zu verzichten
• Regelungen zur Niederschlagung in einer Dienstanweisung unter Beachtung des § 44 KomHKV BB
• Auswirkungen der niedergeschlagenen Forderungen in der Bilanz
• Besprechung von Problemfällen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Hinweis: Bitte zum Seminar mitbringen: die Kommunalkassen-Verordnung Land Brandenburg, AO.
Referent:
Rolf Sturme, Abteilungsleiter Kasse- und Vollstreckung mit langjähriger Berufserfahrung im kommunalen Kassen- und Vollstreckungsrecht
Buchung
Buchungen sind für diese Veranstaltung geschlossen.