Datum/Zeit
Date(s) - 08/02/2024
9:00 - 16:00
Veranstaltungsort
Stadtverwaltung Teltow
Kategorien
Seminarziel
In dem Seminar wird das Vorrecht der Gemeinde in der Immobiliarvollstreckung eingehend erläutert. Außerdem soll auf die wichtigen Verfahrensschritte „Antragstellung“, „Anmeldung“ und „Terminswahrnehmung“ ausführlich eingegangen werden.
Die Teilnehmer/-innen werden angeleitet, selbst Versteigerungsanträge zu stellen, Anmeldungen vorzunehmen und die Kommune im Zwangsversteigerungstermin erfolgreich zu vertreten.
Seminarinhalt
Die Durchsetzung von Forderungen in der Immobiliarvollstreckung ist ein umfangreiches und kompaktes Thema, mit dem sich die Städte und Gemeinden zunehmend beschäftigen müssen. Keine Kommune kann es sich mehr leisten, unbezahlte Forderungen einfach abzuschreiben. Besonders im Bereich der Immobiliarvollstreckung sind Kenntnisse des Verfahrensrechts wichtig, um in der Zwangsvollstreckung optimale Ergebnisse zu erzielen und das vom Gesetzgeber eingeräumte Rangprivileg der öffentlichen Kassen gewinnbringend nutzen zu können.
Themenschwerpunkte:
- Das Vorrecht der Gemeinde in der Immobiliarvollstreckung
- Anmeldung oder Betreiben – Was ist besser?
- Das Kostenrisiko im Zwangsversteigerungsverfahren
- Der Antrag und die Vollstreckbarkeitsbescheinigung
- Verhalten im Versteigerungstermin
- Erfahrungsaustausch
Termin
08.02.2024
Beginn: 9:00 Uhr
Ende: 16:00 Uhr
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen aus Volltreckungsbehörden und anderen Behörden, die mit der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen, insbesondere der Immobiliarvollstreckung, befasst sind.
Dozent
Herr Prof. Rainer Goldbach
Buchung
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