Datum/Zeit
Date(s) - 12/07/2021
9:30 - 11:30
Veranstaltungsort
Online-Seminar
Kategorien
Im Bereich des Kontenabrufverfahrens beim Bundeszentralamt für Steuern haben sich seit dem 26.11.2019 wichtige Änderungen vollzogen. So ist es nun unter bestimmten Voraussetzungen möglich, für alle öffentlich-rechtlichen Forderungen das Verfahren zu nutzen. Dies ist vor allem auch für die Landkreise von Bedeutung, die das Verfahren in Ermangelung von Forderungen aus Realsteuern vorher nicht anwenden konnten. Auch im Bereich der Abfragen bei der Deutschen Rentenversicherung wurden die Voraussetzungen geändert. Zu beiden Auskunftsmöglichkeiten erfolgt unter Beachtung der nun geltenden gesetzlichen Regelungen eine Darstellung des Verfahrensablaufes und der hierzu erforderlichen rechtlichen und formalen Voraussetzungen.
Darüber hinaus wird ein Ausblick durch den Dozenten gegeben, wie sich die Seminararbeit in den kommenden Monaten gestaltet. Dabei sollen Ihre Ideen und Vorschläge in jedem Fall berücksichtigt werden. So haben Sie u. a. während des Webinars die Möglichkeit Ihre inhaltlichen Seminarvorschläge zu übermitteln.
Seminarinhalt:
- Kontenabrufverfahren nach § 93 AO, einschl. Besprechung der Rechtsvorschrift, Erläuterung der notwendigen Voraussetzungen und formale Anforderungen
- Abruf von Informationen bei der Deutschen Rentenversicherung gem. § 74 a SGB X, einschl. Besprechung der Rechtsvorschrift, Erläuterung der notwendigen Voraussetzungen und formale Anforderungen
- Informationen zu den Seminarplanungen der kommenden Monate, einschl. die Möglichkeit der Unterbreitung von Themenvorschlägen durch die Teilnehmenden
Dozent:
Steffen Wenzek, Leiter des Amtes für Ordnung und Sicherheit der Stadt Frankfurt (Oder) und langjähriger Kassenverwalter einer kommunalen Kasse in Brandenburg
Allgemeine Bedingungen:
Das Webinar findet in Echtzeit statt – es wird nicht aufgezeichnet und somit steht im Anschluss an unser Web-Seminar keine Videoaufzeichnungen zur Verfügung.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass im Live-Web-Seminar von einer konkludenten Zustimmung zu Bild und Ton ausgegangen wird, da der Teilnehmer Kamera und Ton auch ausschalten kann.
Einzelheiten zur Teilnahme/zum Beitritt zum gebuchten Webinar erhalten Sie zeitnah vor Beginn der Online-Veranstaltung. Wir weisen jedoch vorab darauf hin, dass die Verwendung eines Mikrofons und/oder einer Kamera nicht zwingend notwendig sind – für Fragen steht ein Chat zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Buchung
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